Wie können Sie Ihre 3. Säule vorzeitig beziehen?

In bestimmten Situationen haben Sie zusätzlich zur ordentlichen Rückzugsregelung die Möglichkeit, Ihre 3A-Police vorzeitig zu beziehen.

Wenn Sie beispielsweise 60 Jahre alt und 5 Jahre vor dem Rentenalter sind, haben Sie Anspruch auf Rückforderung des Kapitals Ihrer 3A-Police.

Oder wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, können Sie nach Anmeldung bei der AHV und Anerkennung Ihrer Selbständigkeit die Mittel aus Ihrer 3A freigeben.

Achtung, hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen anders als bei der BVG. Sie müssen Europa nicht verlassen, um Ihre 3A-Police freizugeben. Für den Vorbezug des BVG müssen Sie die Schweiz verlassen und dürfen sich nicht in einem europäischen Land aufhalten.

Wenn Sie Immobilien erwerben oder bauen wollen, müssen Sie eine Wohnung für den Eigenbedarf besitzen. Sie können keine Zweit- oder Mietinvestitionen tätigen. Ihre gebundenen Mittel der 3. Säule können Sie im Rahmen einer Amortisation einer Hypothek verwenden.

In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, alle Gelder aus Ihrer 3. Säule zu beziehen. Sie können einfach daran teilnehmen, und Sie werden nur auf den abgehobenen Betrag besteuert.

Sie können Ihre 3. Säule in eine 2. Säule reinvestieren, indem Sie Beitragsjahre zurückkaufen. In diesem Fall ist der Vorteil beträchtlich, denn der Bezug der 3. Säule wird nicht besteuert.

Sie sind invalid und müssen eine volle IV-Rente beziehen, um das auf Ihrem 3A angesparte Kapital vorbeziehen zu können. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Invaliditätsrisiko nicht durch Ihre 3. Säule gedeckt ist, wie dies häufig bei den Produkten der verknüpften Vorsorge der Versicherungen der Fall ist.

Sie können Ihre 3. Säule beziehen, um das Kapital in eine andere 3. Säule zu transferieren oder die Einrichtung oder den Vertrag wechseln.

 

 

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